Gesetzliche Grenzwerte
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Gesetzliche Grenzwerte für elektromagnetische Wellen aus dem D-Netz

(Leistungsflussdichte in µW/qm= 1.000.000stel Watt; sprich: mikrowatt)

Seit dem 1.1.1997 Elektrosmogverordnung nur für ortsfeste Anlagen je nach Frequenz hier z.B. Mobilfunk aus dem D-Netz

4.700.000 µW/qm

Die Grenzwerte der IRPA (International Radiation Protection Agency) und WHO (Weltgesundheitsorganisation) entsprechen der Elektrosmogverordnung. Bei diesen Grenzwerten werden die Strahlungswerte über 6 Minuten gemittelt, ohne Rücksicht auf die biologisch besonders verdächtigen Spitzenwerte bei gepulsten Feldern.
Grenzwert Italien

470.000 µW/qm

Grenzwert Schweiz (NIS-Verordnung des Schweiz. Bundesrates)

42.000 µW/qm

Grenzwert ehemalige Sowjetunion

20.000 µW/qm

Grenzwert-Empfehlungen

EU-Ratsempfehlung

42.000 µW/qm

Salzburger Resolution vom 9. 6. 2000

1.000 µW/qm

B.U.N.D. Deutschland ( Bund für Umwelt und Naturschutz ) fordert für Schlaf- und Regenerationsbereiche ohne Berücksichtigung von gepulster Strahlung (!!)

470 µW/qm

IBN-Standard der baubiologischen Messtechnik 98/5 gepulste Strahlung für Schlaf- und Regenerationsbereiche; Sanierungsziel! 5 µW/qm
Prof. Käs forderte für phasenmodulierte Strahlung im Zusammenhang mit der
„Study of Health Effects of Shortwave Transmitter Station of Schwarzenburg“
Major Report Aug. 1995 -Uni Bern- Prof. Dr. Abelin

3 µW/qm

Resolution an Bundesumweltminister Trittin vom 19.10.1999 mit Unterscheidung zwischen gepulster und ungepulster Strahlung:

für den Wachbereich (gepulste HF-Strahlung)

1 µW/qm

für den Ruhe- und Schafbereich (gepulste HF- Strahlung)

0,01 µW/qm

Baubiologische Richtwerte für niederfrequente elektrische Wechselfelder

 

 

extreme Anomalie

starke Anomalie

schwache Anomalie

keine Anomalie

Feldstärke in Volt
pro Meter V/m

> 50

5-50

1-5

< 1

Körperankopplung
in Millivolt mV
> 1.000 100-1.000 10-100 < 10

Auswertung und baubiologische Empfehlungen

Extreme Anomalien bedürfen
konsequenter und kurzfristiger Sanierung.
Hier werden schon internationale Grenzwerte und Empfehlungen für Arbeitsplätze erreicht oder überschritten.

Starke Anomalien sind aus baubiologischer Sicht nicht mehr zu akzeptieren. Deshalb besteht Handlungsbedarf, und Sanierungen sollten nach Angabe zügig durchgeführt werden.

Schwache Anomalie heißt: Im Sinne einer Vorsorge und mit Rücksicht auf empfindliche und kranke Menschen sollten langfristig Sanierungen durchgeführt werden, wann immer es geht.

Keine Anomalie entspricht natürlichen Umweltmaßstäben oder dem oft anzutreffenden und nahezu unausweichlichen Mindestmaß zivilisatorischer Einflüsse.

  Ungepulste Strahlung Gepulste Strahlung
keine Anomalie

< 10 µW/qm

0,1 µW/qm

schwache Anomalie

10-500 µW/qm

0,1 – 5 µW/qm

starke Anomalie

500 – 10.000 µW/qm

5 – 100 µW/qm

extreme Anomalie

> 10.000 µW/qm

> 100 µW/qm

 

Resolution an das Bundesministerium für Umwelt
verabschiedet im Vorfeld zum Bürgerforum „Elektrosmog“ des Bundesministeriums für Umwelt am 19.10.1999 in Bonn

Für die Allgemeinbevölkerung bei Dauereinwirkung: im Wachbereich im Ruhe- und Schlafbereich
Niederfrequenz ( bis 2 KHz)    
Elektrische Feldstärke (gegen Erde gemessen) 10 V/m 1 V/m
Magnetische Flussdichte 100 nT 20 nT
Hochfrequenz    
ungepulste Strahlung    
elektrische Feldstärke 200 mV/m 20 mV/m
Leistungsflussdichte 100 µW/qm 1 µW/qm
gepulste Strahlung    
elektrische Feldstärke 20 mV/m 2 mV/m
Leistungsflussdichte 1 µW/qm 0,01 µW/qm

Besonders sensible Menschen wie z.B. Kinder, Alte, Kranke oder Abwehrgeschwächte können – so zeigt langjährige Erfahrung – auch auf elektromagneti-sche Einflüsse unterhalb dieser Orientierungswerte reagieren.

Mehr Information und Quellen der Grenz- und Richtwerte finden Sie
auf der offiziellen Seite des
Bundesamt für Strahlenschutz/BfS

http://www.bfs.de/DE/home/home_node.h